Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Garantie
Die ABW AG gewährt ab Lieferdatum eine Garantie von 3 Monaten. Die Garantie umfasst den Ersatz, die Reparatur oder Instandsetzung des von der ABW AG gelieferten Ersatzteils. Wandelung oder Minderung des Kaufpreises kann beantragt werden, sofern die ABW AG nicht in der Lage ist, das unter die Garantie fallende Ersatzteil durch ein gleichwertiges zu ersetzen. Bei allen Teilen beschränken sich die Garantieleistungen auf die in der Rechnung einzeln aufgeführten Ersatzteile. Anbauteile bei Motoren wie Alternator, Anlasser, Lenkhilfpumpe, Klima-kompressor, Wasserpumpe, Zünd- und Glühkerzen, Filtereinsätze oder bei Getrieben Verschleissteile wie komplette Kupplung, Bremsbeläge, Dichtungen, Simmenringe etc., die üblicherweise mitgeliefert werden, jedoch nicht separat verrechnet wurden, fallen nicht unter die Garantie. Dies gilt sinngemäss für alle Ersatzteile. Die Garantieleistungen sind auf den bezahlten Kaufpreis begrenzt.
Ausnahmen
Keine Garantie wird gewährt - für alle Unfallfahrzeuge und alle Elektronikteile - für Teile, bei denen auf der Rechnung vermerkt ist „Teildefekt„ oder „ohne Garantie„ - für Schäden die durch die Verwendung ungeeigneter oder durch das Nichteinfüllen von Schmier- und Betriebsstoffen sowie Kühl- und Frostschutzmitteln entstanden sind. Eine Garantie wird zudem nicht gewährt, sofern der Einbau der gelieferten Teile nicht durch einen Fachbetrieb erfolgt und sofern die Zahlung für die Lieferung nicht innerhalb von 30 Tagen eingegangen ist.
Kulanz
Sofern die gelieferten Ersatzteile nicht passen, können alle Teile innerhalb 10 Tagen zurückgegeben werden. Ein Unkostenbetrag von 20% des Netto- Rechnungsbetrages plus allfällige Versandkosten und Spesen werden in jedem Fall erhoben.
Gerichtstand
Grolley, Kanton Freiburg